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AUTOBAHNKIRCHEN. IN DEUTSCHLAND.

Rast für Leib und Seele

Bereits im Mittelalter wurden dem Wanderer, Pilger und Reisenden Andachtsmöglichkeiten in Form von Kapellen und Kreuzen am Wegesrand angeboten. Sie dienten als Orte des Schutzgebetes und der Besinnung, und sie erinnerten die Menschen daran, sich auch auf Reisen immer wieder auf Gott zu besinnen.

Dasselbe tun die Autobahnkirchen heute. Sie laden ein, zur Ruhe zu kommen, sich zu erholen und zu besinnen. Sie sind ein Gegenpol zum Leben auf der Überholspur, hier können Sie Gott und sich selber finden.

Hundertausende Menschen besuchen jedes Jahr eine Autobahnkirche. Sie schätzen vor allem die Ruhe und die Anonymität. Viele von ihnen nutzen das "Anliegenbuch", um ihre Gedanken festzuhalten, viele zünden eine Kerze an und geben eine Spende.

Kriterien für Autobahnkirchen

Präambel

Mit dem Grundgedanken „Rast für Leib und Seele“ laden Autobahnkirchen und -kapellen alle Menschen zur Entspannung, Besinnung und Gebet ein. Für jeden Ruhe und Einkehr suchenden Besucher sind sie zuverlässig geöffnet und gastfreundlich gestaltet. Als Kirchen am Weg sind sie gleichzeitig sichtbare Zeichen für die Gegenwart Gottes in unserer Welt und für die kirchliche Präsenz „mitten im Leben“. Die Besucher finden einen spirituell geprägten Raum mit einer besonderen Atmosphäre vor, in dem sie zu sich selbst und zu Gott kommen können.


Kriterien 

  1. Die Kirche muss direkte Anbindung an eine Autobahnraststätte bzw. Autobahnabfahrt haben, wobei im letzteren Fall die Entfernung nicht mehr als 1.000 Meter betragen darf. Zusätzlich muss die Zustimmung des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur gegeben sein. Da eine Autobahnkirche zusätzlichen Verkehr, teilweise sogar Schwerverkehr, mit sich bringt, ist eine Lage innerorts nicht empfehlenswert.
  2. Die Entfernung zwischen zwei Autobahnkirchen an derselben Autobahn sollte mindestens 80 Kilometer betragen.
  3. Parkplätze und sanitäre Anlagen müssen vorhanden sein.
  4. Die Autobahnmeisterei muss eine Beschilderung sicherstellen.
  5. Die Zustimmung der zuständigen Gemeinde und der Diözese bzw. Landeskirche muss gegeben sein.
  6. Der Träger muss bereit und in der Lage sein, Mindestöffnungszeiten von 8.00 bis 20.00 Uhr täglich zu gewährleisten sowie die zusätzlichen Kosten für Energie und Sauberhaltung aufzubringen.
  7. Die Deklaration einer Autobahnkirche muss auf Dauer erfolgen.
  8. Der Innenraum einer Autobahnkirche oder -kapelle sollte so groß sein, dass auch einer Bus-Reisegruppe der gemeinsame Besuch möglich ist.
 

Informationsfilm zu den Autobahnkirchen

"Ich bin mit Sorgen gekommen und in Frieden gegangen". Dieses Zitat aus dem Anliegenbuch einer Autobahnkirche zeigt, wie der geöffnete Kirchenraum verwandeln kann.

Einen kurzen Film zum Angebot der Autobahnkirchen finden Sie hier.

Kontaktdaten

Versicherer im Raum der Kirchen Akademie Kölnische Straße 108-112 34119  Kassel Telefon: 0561 703413011 Telefax: 0561 703413070 Webseite: www.vrk-akademie.de